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EC-Ladegerät

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Die EU hat ein Gesetz verabschiedet, das die Installation von Schnellladegeräten für Elektrofahrzeuge entlang von Autobahnen in regelmäßigen Abständen, etwa alle 60 Kilometer (37 Meilen), bis Ende 2025 vorschreibt.

Die EU hat ein Gesetz verabschiedet, das die Installation von Schnellladegeräten für Elektrofahrzeuge entlang von Autobahnen in regelmäßigen Abständen, etwa alle 60 Kilometer (37 Meilen), bis Ende 2025 vorschreibt./Diese Ladestationen müssen den Komfort von Ad-hoc-Zahlungsoptionen bieten, sodass Benutzer ohne Abonnement mit Kreditkarten oder kontaktlosen Geräten bezahlen können.

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Von Helen,GreenScience- ein Hersteller von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge, der seit vielen Jahren in der Branche tätig ist.

31. Juli 2023, 9:20 GMT +8

Die EU hat Gesetze verabschiedet1

Der Rat der EU hat neue Richtlinien verabschiedet, deren doppeltes Ziel darin besteht, Besitzern von Elektrofahrzeugen (EV) nahtloses Reisen zwischen den Kontinenten zu ermöglichen und gleichzeitig den Ausstoß schädlicher Treibhausgase einzudämmen.

 

Die aktualisierte Verordnung bietet Besitzern von Elektroautos und -transportern drei wesentliche Vorteile. Erstens lindert sie die Reichweitensorge durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang der wichtigsten europäischen Autobahnen. Zweitens vereinfacht sie die Zahlungsabwicklung an Ladestationen, da Apps oder Abonnements nicht mehr erforderlich sind. Und schließlich gewährleistet sie eine transparente Kommunikation über Preise und Verfügbarkeit, um unerwartete Überraschungen zu vermeiden.

 

Ab 2025 schreibt die neue Verordnung die Installation von Schnellladestationen mit einer Mindestleistung von 150 kW im Abstand von etwa 60 km entlang der Autobahnen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) der Europäischen Union vor, dem wichtigsten Verkehrskorridor der Union. Auf einer kürzlichen 3.000 km langen Autofahrt mit einem VW ID Buzz stellte ich fest, dass das aktuelle Schnellladenetz entlang europäischer Autobahnen bereits recht umfangreich ist. Mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes könnte die Reichweitenangst von Elektroautofahrern, die auf den TEN-V-Strecken bleiben, praktisch beseitigt werden.

Die EU hat Gesetze verabschiedet2

TRANSEUROPÄISCHES VERKEHRSNETZ

TEN-V-KERNNETZKORRIDORE

 

Die kürzlich verabschiedete Maßnahme ist Teil des „Fit for 55“-Pakets, einer Reihe von Initiativen, die der EU dabei helfen sollen, ihr Ziel zu erreichen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent (im Vergleich zum Stand von 1990) zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Etwa 25 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU sind auf den Verkehr zurückzuführen, wobei der Straßenverkehr 71 Prozent dieser Gesamtmenge ausmacht.

 

Nach der formellen Annahme durch den Rat muss die Verordnung mehrere Verfahrensschritte durchlaufen, bevor sie in der gesamten EU zu durchsetzbarem Recht wird.

 

„Die neue Gesetzgebung stellt einen wichtigen Meilenstein in unserer ‚Fit für 55‘-Strategie dar, die darauf abzielt, die Verfügbarkeit öffentlicher Ladeinfrastruktur in Städten und entlang von Autobahnen in ganz Europa zu erhöhen“, erklärte Raquel Sánchez Jiménez, die spanische Ministerin für Verkehr, Mobilität und Städteplanung, in einer offiziellen Pressemitteilung. „Wir sind optimistisch, dass Bürger ihre Elektrofahrzeuge in naher Zukunft genauso einfach aufladen können wie heute an herkömmlichen Tankstellen.“

 

Die Verordnung schreibt vor, dass Ad-hoc-Ladevorgänge per Karte oder kontaktlosem Gerät abgewickelt werden müssen, wodurch Abonnements überflüssig werden. Dadurch können Fahrer ihre Elektrofahrzeuge an jeder Ladestation unabhängig vom Netz laden, ohne die Suche nach der richtigen App oder ein vorheriges Abonnement. Ladestationenbetreiber sind verpflichtet, Preisinformationen, Wartezeiten und Verfügbarkeit an ihren Ladestationen elektronisch anzuzeigen.

 

Darüber hinaus betrifft die Verordnung nicht nur Besitzer von Elektroautos und -transportern, sondern legt auch Ziele für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Elektrofahrzeuge fest. Sie berücksichtigt auch den Ladebedarf von Seehäfen und Flughäfen sowie Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw.


Beitragszeit: 03.08.2023