Die EU hat ein Gesetz verabschiedet, das die Installation von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang der Autobahnen in regelmäßigen Abständen, etwa alle 60 Kilometer (37 Meilen), bis Ende 2025 vorschreibt./Diese Ladestationen müssen den Komfort spontaner Zahlungsmöglichkeiten bieten, sodass Benutzer mit Kreditkarten oder kontaktlosen Geräten bezahlen können, ohne ein Abonnement abschließen zu müssen.
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Von Helen,GreenScience- ein Hersteller von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge, der seit vielen Jahren in der Branche tätig ist.
31. Juli 2023, 9:20 Uhr GMT +8
Der Rat der EU hat neue Leitlinien verabschiedet, die das doppelte Ziel verfolgen, reibungsloses Reisen zwischen Kontinenten für Besitzer von Elektrofahrzeugen zu erleichtern und gleichzeitig den Ausstoß schädlicher Treibhausgase einzudämmen.
Die aktualisierte Verordnung bietet Besitzern von Elektroautos und -transportern drei wesentliche Vorteile. Erstens verringert sie die Reichweitenangst durch den Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes entlang Europas Hauptverkehrsstraßen. Zweitens vereinfacht sie die Zahlungsabwicklung an Ladestationen und macht Apps oder Abonnements überflüssig. Drittens gewährleistet sie transparente Kommunikation von Preisen und Verfügbarkeit, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Ab 2025 schreibt die neue Verordnung die Installation von Schnellladestationen mit einer Mindestleistung von 150 kW in Abständen von etwa 60 km entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) vor, das den wichtigsten Verkehrskorridor der EU bildet. Auf einer kürzlich unternommenen 3.000 km langen Reise mit einem VW ID. Buzz stellte ich fest, dass das Schnellladenetz entlang europäischer Autobahnen bereits recht flächendeckend ist. Mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes könnte die Reichweitenangst für Fahrer von Elektrofahrzeugen, die auf TEN-V-Strecken unterwegs sind, praktisch beseitigt werden.
Transeuropäisches Verkehrsnetz
TEN-T-KERNNETZKORRIDORE
Die kürzlich beschlossene Maßnahme ist Teil des „Fit für 55“-Pakets, einer Reihe von Initiativen, die die EU bei der Erreichung ihres Ziels unterstützen sollen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent (gegenüber dem Niveau von 1990) zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU sind auf den Verkehr zurückzuführen, wobei der Straßenverkehr 71 Prozent dieser Gesamtemissionen ausmacht.
Nach der förmlichen Annahme durch den Rat muss die Verordnung noch mehrere Verfahrensschritte durchlaufen, bevor sie in der gesamten EU rechtskräftig wird.
„Die neue Gesetzgebung stellt einen wichtigen Meilenstein unserer Strategie ‚Fit für 55‘ dar, mit der wir die Verfügbarkeit öffentlicher Ladeinfrastruktur in Städten und entlang von Autobahnen in ganz Europa ausbauen wollen“, erklärte die spanische Ministerin für Verkehr, Mobilität und Stadtentwicklung, Raquel Sánchez Jiménez, in einer offiziellen Pressemitteilung. „Wir sind optimistisch, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Elektrofahrzeuge schon bald genauso einfach aufladen können wie heute an herkömmlichen Tankstellen.“
Die Verordnung schreibt vor, dass spontane Ladevorgänge per Karte oder kontaktlos abgewickelt werden müssen, wodurch Abonnements überflüssig werden. So können Fahrer ihre Elektrofahrzeuge an jeder beliebigen Ladestation unabhängig vom jeweiligen Mobilfunknetz aufladen, ohne vorher die passende App suchen oder ein Abonnement abschließen zu müssen. Ladeinfrastrukturbetreiber sind verpflichtet, Preisinformationen, Wartezeiten und die Verfügbarkeit an ihren Ladepunkten elektronisch anzuzeigen.
Die Verordnung betrifft nicht nur Besitzer von Elektroautos und -transportern, sondern legt auch Ziele für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Elektrofahrzeuge fest. Sie berücksichtigt außerdem den Ladebedarf von Seehäfen und Flughäfen sowie von Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw.
Veröffentlichungsdatum: 03.08.2023

