• Cindy:+86 19113241921

Banner

Nachricht

Die EU hat ein Gesetz verabschiedet, das die Installation von Schnellladegeräten für Elektrofahrzeuge entlang von Autobahnen in regelmäßigen Abständen, etwa alle 60 Kilometer (37 Meilen), bis Ende 2025 vorschreibt

Die EU hat ein Gesetz verabschiedet, das die Installation von Schnellladegeräten für Elektrofahrzeuge entlang von Autobahnen in regelmäßigen Abständen, etwa alle 60 Kilometer (37 Meilen), bis Ende 2025 vorschreibt/Diese Ladestationen müssen den Komfort von Ad-hoc-Zahlungsoptionen bieten, sodass Benutzer mit Kreditkarten oder kontaktlosen Geräten bezahlen können, ohne dass ein Abonnement erforderlich ist.

———————————————

 

Von Helen,GreenScience- ein Hersteller von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge, der seit vielen Jahren in der Branche tätig ist.

31. Juli 2023, 9:20 GMT +8

Die EU hat Rechtsvorschriften1 verabschiedet

Der Rat der EU hat neue Richtlinien mit dem doppelten Ziel verabschiedet, den Besitzern von Elektrofahrzeugen (EV) das nahtlose Reisen über Kontinente hinweg zu erleichtern und den Ausstoß schädlicher Treibhausgase einzudämmen.

 

Die aktualisierte Verordnung bietet Besitzern von Elektroautos und -transportern drei große Vorteile. Erstens lindert es die Reichweitenangst durch den Ausbau des Netzes der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der wichtigsten Autobahnen Europas. Zweitens vereinfacht es die Bezahlvorgänge an Ladestationen, sodass keine Apps oder Abonnements erforderlich sind. Schließlich sorgt es für eine transparente Kommunikation von Preisen und Verfügbarkeit, um unerwartete Überraschungen zu vermeiden.

 

Ab 2025 schreibt die neue Verordnung die Installation von Schnellladestationen mit einer Leistung von mindestens 150 kW in Abständen von etwa 60 km (37 Meilen) entlang der Autobahnen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) der Europäischen Union vor, die den Block bilden Hauptverkehrskorridor. Während einer kürzlichen 3.000 km (2.000 Meilen) langen Autofahrt mit einem VW ID Buzz habe ich festgestellt, dass das aktuelle Schnellladenetz entlang europäischer Autobahnen bereits recht umfangreich ist. Mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes könnte die Reichweitenangst für Fahrer von Elektrofahrzeugen, die auf TEN-T-Strecken bleiben, praktisch beseitigt werden.

Die EU hat Rechtsvorschriften2 verabschiedet

TRANSEUROPÄISCHES VERKEHRSNETZ

TEN-T-KERNNETZKORRIDORE

 

Die kürzlich genehmigte Maßnahme ist Teil des „Fit for 55“-Pakets, einer Reihe von Initiativen, die die EU dabei unterstützen sollen, ihr Ziel zu erreichen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent (im Vergleich zu 1990) zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Ungefähr 25 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU sind auf den Verkehr zurückzuführen, wobei der Straßenverkehr 71 Prozent davon ausmacht.

 

Nach der formellen Annahme durch den Rat muss die Verordnung mehrere Verfahrensschritte durchlaufen, bevor sie in der gesamten EU zu durchsetzbarem Recht wird.

 

„Die neue Gesetzgebung stellt einen wichtigen Meilenstein in unserer ‚Fit for 55‘-Politik dar, die darauf abzielt, die Verfügbarkeit öffentlicher Ladeinfrastruktur in Städten und entlang von Autobahnen in ganz Europa zu erhöhen“, bemerkte Raquel Sánchez Jiménez, die spanische Ministerin für Verkehr, Mobilität und Urban Agenda, in einer offiziellen Pressemitteilung. „Wir sind optimistisch, dass die Bürger ihre Elektrofahrzeuge in naher Zukunft genauso einfach laden können wie heute an herkömmlichen Tankstellen.“

 

Die Verordnung schreibt vor, dass Ad-hoc-Ladezahlungen über Karten- oder kontaktlose Geräte erfolgen müssen, sodass keine Abonnements erforderlich sind. Dadurch können Fahrer ihre Elektrofahrzeuge unabhängig vom Netz an jeder Station aufladen, ohne mühsam nach der richtigen App suchen oder sich vorher anmelden zu müssen. Ladebetreiber sind verpflichtet, Preisinformationen, Wartezeiten und Verfügbarkeit an ihren Ladepunkten elektronisch anzuzeigen.

 

Darüber hinaus betrifft die Verordnung nicht nur Besitzer von Elektroautos und Transportern, sondern legt auch Ziele für den Aufbau der Ladeinfrastruktur für schwere Elektrofahrzeuge fest. Es deckt auch den Ladebedarf von Seehäfen und Flughäfen sowie Wasserstofftankstellen für Pkw und Lkw ab.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 03.08.2023